Was ist der Unterschied zu einer ausserklinischen Ethikberatung?

Im Krankenaus gibt es schon seit Jahren ein Ethikkomitee, dass ebenfalls bei ethischen Konflikten schnell und unbürokratisch sich auf Anfrage auf der Station trifft, um zusammen mit den Ratsuchenden ein Konflikt zu erkennen und so zu lösen, dass alle Betroffenen damit gut zurecht kommen.

Sobald der Patient aus dem Krankenhaus entlassen ist, sind er und seine Angehörigen bei ethischen Differenzen ganz allein gelassen. In erster Linie geht es um die Umsetzung der PV. Das häufigste Problem ist die Beendigung einer künstlichen Ernährung, die meist im Krankenhaus begonnen wurde mit der Zielsetzung einer Stabilisierung des Gesundheitszustandes. Tritt diese im Verlauf nicht ein, dann stehen der Hausarzt und die Heimleitung vor der Frage, was war eigentlich der Wille – auch der mutmaßliche des Patienten.
Seit April 2013 gibt es ein unabhängiges Gremium im Netzwerk Hospiz, dass sich mit diesen Fragen auseinandersetzt (mehr s. Ethikflyer)

Als Vorsitzende der Ethikberatung und zertifizierte Ethikberaterin im Gesundheitswesen sehe ich meine Aufgabe darin, den ethischen Konflikt zu erkennen und zu formulieren, um möglichst mit allen Betroffenen zu einem Konsens zu kommen, Es geht nicht darum zu sagen, was richtig oder falsch ist, sondern um eine Stärkung der Patientenrechte und eine Unterstützung der Ratsuchenden.
Die medizinische Entscheidung muss nach wie vor beim behandelnden Arzt bleiben. Aus dieser Verantwortung kann er nicht entbunden werden, aber er kann dabei gestärkt und begleitet werden.

 

Flyer Außerklinische Ethikberatung
Ausserklinische Ethikberatung.pdf
PDF-Dokument [983.8 KB]

Zahlen die gesetzlichen Krankenkassen eine Ethikberatung?

Ethikberatungen gehören genauso wie die Beratung bei der Erstellung einer gut formulierten ärztlichen Patientenverfügung nicht in den Katalog der erstattungsfähigen Leistungen bei den Krankenkassen. Viele ethische Probleme mit Schuldgefühlen und Schuldzuweisung , durch medizinisch nicht mehr indizierte Therapien könnten vermieden werden, wenn eine rechtzeitige ethische Beratung bei der Erstellung einer Patientenverfügung stattgefunden hätte.

Druckversion | Sitemap
© Ethik, Palliativmedizin, Trauerbegleitung