Ethikberatung

Wann brauche ich eine Ethikberatung?

Der Bundesgerichtshof hat das Selbstbestimmungsrecht des Patienten durch die PV erheblich gestärkt. Der autonome Patient hat das Recht, eine ihm angebotene und vielleicht lebenserhaltende ärztliche Therapie abzulehnen.
Der Arzt, das Pflegepersonal, aber auch die Angehörigen oder die Betreuer/Bevollmächtigten sind weitgehend aus ihrer Verantwortung entlassen, wenn die Ablehnung einer Therapie eindeutig formuliert ist und auf die gegebene Situation zutrifft. Ist die Patientenverfügung aber unklar oder der mutmaßliche Wille nicht eindeutig, ist der Arzt nach wie vor zu ärztlichem Handeln verpflichtet. Er allein entscheidet, ob es eine medizinische Indikation zu einer Behandlung gibt oder nicht.


Ethikberatung in meiner Praxis bedeutet daher in erster Linie Hilfe bei der Abfassung einer PV, damit diese auch in Zweifelsfällen Anerkennung findet. Trotz der neuen Richtlinien des Bundesgerichtshofes ist der persönliche Entscheidungsspielraum am Ende des Lebens sehr schmal. Der Tod ist nun mal ein Schicksal und kein Machsal. Das müssen sich Ärzte, Patienten, Angehörige, Betreuer und Bevollmächtigte immer vor Augen halten. Die Konflikte sind voraussehbar - trotz vorausverfügtem Willen.

Neben der Prävention durch eine gut formulierte PV bietet die ambulante Ethikberatung auch moralische Unterstützung und Hilfe bei Unstimmigkeiten, Zweifeln oder auch Schuldgefühlen der Hinterbliebenen oder anderen Betroffenen an. Dafür braucht es viel Zeit und eine zusätzliche Ausbildung in Medizinethik. Durch meine Unterstützung als Ethikberaterin sollten sowohl der behandelnde Arzt als auch die Angehörigen und die Pflegenden in der Lage sein, den Willen des Patienten gegen ihre eigenen moralischen oder ethischen Grundsätze durchzusetzen.

Zielgruppen einer Ethikberatung sind in erster Linie Patienten und ihre Angehörigen, aber auch Pflegende aus Altenheimen und Sozialstationen sowie Brückenschwestern und Hospizbegleiter/innen, die eine Unterstützung bei ethischen Problemen wünschen. Das Problem der Ernährung gegen den Willen des Patienten führt am häufigsten zu Unstimmigkeiten und Verunsicherung.
Gleichzeitig sehe ich meine Aufgabe aber auch in Schulung und Supervision in Altenheimen oder sozialen Einrichtungen

Neue Aufgaben der Ethikberatung

Ethikberatung bedeutet für mich den Patienten bei der Abfassung seiner Patientenverfügung medizinisch und ethisch zu unterstützen unter Beachtung der aktuellen Rechtslage.Die Durchsetzung des Willens des Patienten hängt entscheidend von seinem Bevollmächtigten/Betreuer ab.Deshalb ist es für mich unabdingbar,dass diese die Werte des Patienten kennen und über seine  Vorstellung von einem  Sterben in Würde umfangreich informiert werden.

Eine neue Herausforderung für eine ambulante Ethikberatung ist der Wegfall des Paragrafen 217 StGB.Bereits am 26.02.2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden,dass jeder Mensch das Recht hat,seinem Leben ujnabhängig vom Alter oder Krankheit  ein Ende zu setzen.Gleichzeitig hat er auch das Recht,sich für seinen Suizid ärztliche Hilfe zu holen,wenn er einen Arzt findet,der diesen Weg nach seinen ethischen Vortsellungen mitgehen kann.Dieses Gesetz ist nach wie vor noch nicht vom Bundestag umgesetzt worden. Es liegen verschiedene Gesetzesentwürfe dem Bundestag vor.Bisher ist keine Entscheidung gefallen.

Wo erhält der Patient Hilfe oder besser Informationen bei seinem Wunsch,sein Leben selbstbestimmt und in Würde zu benden?Die Palliativmedzion berät nur Patienten mit einer schweren Erkrankung,die in unmittelbarer Zeit zum Tode führt.

Der Bundesgerichtshof unterscheidet nicht zwischen palliativen und nicht-palliativen Patienten.

Aber wer berät einen Patienten, der nicht palliativ ist,,der einfach lebenssatt ist und eine Weiterleben für nicht erstrebenswert erachtet.

In meiner Praxis höre ich diesen Patienten zu ohne zu urteilen und ohne den Drang,ihn von seinem Sterbewunsch abzuhalten.Zuhören,empathisches Verstehen ist die beste Suizidprävention.Und es ist wichtig, offen und transparent über die aktuell zur Verfügung stehenden Wege eines assistierten Suizids zu informieren.

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