Sterbebegleitung bei Sterbewunsch

Sterbewunsch

 

Durch den Wegfall des §§ 217 STGB ist der Wunsch nach einem Freitod, und zwar möglichst ärztlich begleitet, enttabuisiert worden. Sie dürfen frei und ehrlich über ihre Ängste und Wünsche sprechen, hinter einem Sterbewunsch steht meist nicht:“ ich will Sterben, sondern eher- ich will SO nicht weiterleben.

Meine Aufgabe ist in erster Linie Zuhören, ohne zu werten und nicht, Sie von ihrem Wunsch  abzuhalten. Der Ruf nach einem schnell wirkenden Medikament oder nach einer Spritze ist verständlich, aber für den Arzt mit hohen Risiken verbunden. Er würde gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen.

Aber es gibt auch eigenverantwortliche Lösungen, wie ich mein Leben selbstbestimmt und mit ärztlicher Begleitung nach meinen Vorstellungen beenden kann. Durch meine Kompetenz als Palliativmedizinerin, Psychotherapeutin und Ethikberaterin kann ich Sie bei Ihrem Wunsch beraten und begleiten. Es handelt sich immer um einen Prozess mit oft unbekanntem, überraschendem, aber auch erfreulichem Ausgang,

Das erste Aufklärungsgespräch dauert 90 Minuten.Es wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und kostet 120€.Das Ergebis wird in einem Protokoll festgehalten.Die weitere Begleitung ist abhängig von Ihrer Entscheidung.

 

Ab 13.04.2026 biete ich jeden ersten Montag im Monat in meiner Privatpraxis Ludwigstrasse 9 83435 Bad Reichenhall von 14 bis 16 Uhr Informationen über die Rote Hand und die zurzeit rechtlich erlaubte Sterbehilfe an. Die Unkosten betragen 35€ pro Teilnehmer.Eine Anmeldung über die Webseite oder meine Email info@krause-michel.de ist zwingend erforderlich.Maximale Teilnehmerzahl 3 Personen.

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