Sterbewunsch
Durch den Wegfall des §§ 217 STGB ist der Wunsch nach einem Freitod, und zwar möglichst ärztlich begleitet, enttabuisiert worden. Sie dürfen frei und ehrlich über ihre Ängste und Wünsche sprechen, hinter einem Sterbewunsch steht meist nicht:“ ich will Sterben, sondern eher- ich will SO nicht weiterleben.
Meine Aufgabe ist in erster Linie Zuhören, ohne zu werten und nicht, Sie von ihrem Wunsch abzuhalten. Der Ruf nach einem schnell wirkenden Medikament oder nach einer Spritze ist verständlich, aber für den Arzt mit hohen Risiken verbunden. Er würde gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen.
Aber es gibt auch eigenverantwortliche Lösungen, wie ich mein Leben selbstbestimmt und mit ärztlicher Begleitung nach meinen Vorstellungen beenden kann. Durch meine Kompetenz als Palliativmedizinerin, Psychotherapeutin und Ethikberaterin kann ich Sie bei Ihrem Wunsch beraten und begleiten. Es handelt sich immer um einen Prozess mit oft unbekanntem, überraschendem, aber auch erfreulichem Ausgang,
Rufen Sie mich an! Ich werde ihrem Sterbewunsch mit Respekt und Empathie begegnen, um einen Lösungsansatz mit ihnen gemeinsam zu erarbeiten.
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