Sie haben die Möglichkeit, mit mir in meiner Privatpraxis eine individuelle Patientenverfügung zu erstellen!
Bitte vereinbaren Sie zusammen mit Ihrem Bevollmächtigten einen Termin.
Die notwendigen Unterlagen werden von mir zur Verfügung gestellt.
Nach der heutigen Rechtsprechung muss der Arzt den Willen des autonomen Patienten respektieren. Der Patient kann in einer Patientenverfügung im Voraus festlegen, welche ärztliche Behandlung er für eine Erkrankung, die zum Zeitpunkt der Abfassung noch gar nicht eingetreten ist, will oder nicht will. Dahinter steckt die zunehmende Angst und Verunsicherung vor der unmenschlichen Apparatemedizin , der man vielleicht später, wenn man nicht mehr einwilligungsfähig ist, hilflos ausgeliefert ist.
Im Internet, in der Apotheke oder am Kiosk gibt es eine Fülle von Formularen, in denen man mit einem Kreuzchen bestimmen kann, ob man wiederbelebt, künstlich ernährt werden will oder andere medizinische Maßnahmen wünscht. Aber der Patient ist nun mal kein Arzt, der die Vorteile oder auch Nachteile einer Behandlung beurteilen kann. Je größer der Druck der Gesellschaft wird, als Senior doch endlich seine Patientenverfügung zu erstellen, umso mehr braucht es eine gute, verständliche medizinische und ethische Aufklärung.
Die Patientenverfügung muss von einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung unbedingt unterschieden werden. Die verschiedenen Formulare ergänzen sich, müssen aber ganz unterschiedlich betrachtet werden. In der Patientenverfügung bestimmt der (spätere) Patient, welche ärztlichen Handlungen durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Sie regelt dagegen nicht, welche Personen die sich daraus ergebenden Entscheidungen treffen dürfen bzw. dafür sorgen sollen, dass der vorausverfügte Wille in die Tat umgesetzt wird. Die Ehepartner oder die Kinder haben nicht automatisch die gesetzliche Vollmacht. Sie haben noch nicht einmal das Recht, Auskunft über den aktuellen Gesundheitszustand zu bekommen. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig eine Person des Vertrauens zu benennen, die die Wertevorstellungen des Patienten kennt und seinen Willen auch mit Nachdruck vertritt
Die Konflikte bei der Erstellung einer Patientenverfügung sind voraussehbar. Damit diese auch im Ernstfall wirklich beachtet wird, müssen vorher sowohl medizinische, juristische als auch ethische Bedenken abgeklärt und entschieden werden. Dies erfordert eine hohe fachliche Kompetenz und einen erheblichen Zeitaufwand. Jeder Patient hat seine eigene Biografie, sein spezifisches soziales Umfeld und seine eigenen Vorstellung von einem guten Sterben . Jede Patientenverfügung ist ein Unikat und fordert eine umfassende Beratung, die nur eine Facharztpraxis mit dem Schwerpunkt Patientenverfügung und Ethikberatung im Gesundheitswesen leisten kann.