Patientenverfügung

Sie haben die Möglichkeit, mit mir in meiner Privatpraxis eine individuelle Patientenverfügung zu erstellen!

Bitte vereinbaren Sie zusammen mit Ihrem Bevollmächtigten einen Termin.

Die notwendigen Unterlagen werden von mir zur Verfügung gestellt.

Die ärztliche Patientenverfügung

Nach der heutigen Rechtsprechung  muss der Arzt den Willen des autonomen Patienten respektieren. Der Patient kann in einer Patientenverfügung  im Voraus festlegen, welche ärztliche Behandlung er für eine Erkrankung, die zum Zeitpunkt der Abfassung noch gar nicht eingetreten ist, will oder nicht will. Dahinter steckt die zunehmende Angst und Verunsicherung vor der unmenschlichen Apparatemedizin , der man vielleicht später, wenn man  nicht mehr einwilligungsfähig ist, hilflos ausgeliefert ist.

 

Im Internet, in der Apotheke oder am Kiosk gibt es eine Fülle von Formularen, in denen man mit einem Kreuzchen bestimmen kann, ob man wiederbelebt, künstlich ernährt werden will oder andere medizinische Maßnahmen wünscht. Aber der Patient ist nun mal kein Arzt, der die Vorteile oder auch Nachteile einer Behandlung beurteilen kann. Je größer der Druck der Gesellschaft wird, als Senior doch endlich seine Patientenverfügung  zu erstellen,  umso mehr braucht es eine  gute, verständliche  medizinische und  ethische  Aufklärung.

Die Patientenverfügung muss von einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung unbedingt unterschieden werden. Die verschiedenen  Formulare ergänzen sich, müssen aber ganz unterschiedlich betrachtet werden. In der Patientenverfügung bestimmt der (spätere) Patient, welche ärztlichen Handlungen durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Sie regelt dagegen nicht, welche Personen die sich daraus ergebenden Entscheidungen treffen dürfen  bzw. dafür sorgen sollen, dass der vorausverfügte Wille in die Tat umgesetzt wird. Die  Ehepartner oder die Kinder haben nicht automatisch die gesetzliche Vollmacht. Sie haben noch nicht einmal das Recht, Auskunft über den aktuellen Gesundheitszustand zu bekommen. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig eine Person des Vertrauens zu benennen, die die Wertevorstellungen des Patienten  kennt und seinen Willen auch mit Nachdruck vertritt

Ergänzung zur Patientenverfügung im Fall schwerer Erkrankung
Version Dezember 2021
Patientenverfügung im Fall schwerer Erkr[...]
PDF-Dokument [1.3 MB]
Patientenverfügung und Organspende
Version Dezember 2021
Patientenverfügung und Organspende Stand[...]
PDF-Dokument [409.0 KB]
Persönliche Ergänzungen zur Patientenverfügung
Aktuelle Situation, Behandlungswünsche und grundsätzliche Überlegungen
Persönliche Ergänzungen zur Patientenver[...]
PDF-Dokument [417.2 KB]
Betreuungsverfügung
Aktuelle Version 2024
Betreuungsverfügung.pdf
PDF-Dokument [596.6 KB]
Vorsorgevollmacht
Version Dezember 2021
Vollmacht Stand 12 2021.pdf
PDF-Dokument [1.7 MB]
Verzicht auf Wiederbelebung und Therapieeskalation
VaWuT.pdf
PDF-Dokument [30.5 KB]

Die Konflikte bei der Erstellung einer Patientenverfügung sind  voraussehbar. Damit diese auch im Ernstfall wirklich beachtet wird, müssen vorher sowohl medizinische, juristische als auch ethische Bedenken abgeklärt und entschieden werden. Dies erfordert eine hohe fachliche Kompetenz und einen erheblichen Zeitaufwand. Jeder Patient hat seine eigene Biografie, sein spezifisches soziales Umfeld und seine eigenen Vorstellung von einem guten Sterben . Jede Patientenverfügung ist ein Unikat und fordert eine umfassende Beratung, die nur eine Facharztpraxis mit dem Schwerpunkt Patientenverfügung und Ethikberatung im Gesundheitswesen leisten kann.

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